Offenmarktgeschäft

Offenmarktgeschäft (open market operation)

Geldpolitischer Eingriff, der auf Initiative der Zentralbank am Finanzmarkt durchgeführt wird. - Im Rahmen der EZB umfasst das Offenmarktgeschäft die folgenden Transaktionen: ­ definitiver Kauf oder Verkauf von Vermögenswerten (per Kassa und per Termin), ­ Kauf oder Verkauf von Vermögenswerten im Rahmen einer Rückkaufsvereinbarung, ­ Kreditgewährung oder Kreditaufnahme gegen Sicherheiten, ­ Emission von Schuldverschreibungen der EZB, ­ Hereinnahme von Einlagen oder ­ Devisen-Swaps zwischen inländischer und ausländischer Währung. ­
Siehe Pensionsgeschäft. ­
Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Juli 2004, S. 56 ff. (Offenmarktgeschäfte der EZB).

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