Organkredite
Organkredite (credits to executives and staff)
Im deutschen Aufsichtsrecht Oberbegriff für Ausleihungen an Vorstände, Gesellschafter, Aufsichtsorgane, Prokuristen sowie deren Familienangehörige (samt Lebenspartner) und an nahestehende Unternehmen einer Bank. - Grundsätzlich verbieten die Aufsichtsbehörden solche Darlehen und machen Ausnahmen von mehreren Bedingungen abhängig; vgl. für Deutschland die Aufzählung in § 15 KWG.
Siehe Abschottung, Chinese Wall, Corporate Governance, Insider-Meldepflicht, Mitarbeiter mit besonderen Funktionen, Mitarbeiterleitsätze, Need-to-now-Prinip, Nominee, System Securities Watch Application (SWAP), Verhaltenskodex, Wall Crossing.
4 mal gesucht, 317 mal gelesen
