Parallelitätsgebot
Parallelitätsgebot (equilibrium necessity)
Bei der Devisen-Zwangswirtschaft die Pflicht der Devisenbehörde, im voraus zeitlich abgestimmt nur jeweils so viele Devisen an Importeure abzugeben, wie Exporteure in dem betreffenden Fremdwährungsraum erlöst haben.
Siehe Andienungspflicht, Ausfuhrprämie, Belassungsquote, Devisen-Vorleistung, Devisen-Zwangswirtschaft.
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