Parität

Parität (parity)

1 Die (behördliche) Festlegung des Wertes einer Währung gegenüber einem unterlegten Vergleichsmassstab, etwa 1 EUR = 1,180690 Sonderziehungsrecht. Der Wechselkurs als aus dem Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage gebildeter Preis kann davon mehr oder minder stark und auch mehr oder minder lang abweichen. ­
2 Bei Wandelanleihen bestimmt das Bezugsverhältnis (conversion ratio), wie viele Aktien man pro Anleihe beziehen kann. Multipliziert mit dem jetzigen Aktienkurs, erhält man die Parität, nämlich den Marktwert der Wandelanleihe. ­
Siehe Abwertung, Aufwertung

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