Parität
Parität (parity)
1 Die (behördliche) Festlegung des Wertes einer Währung gegenüber einem unterlegten Vergleichsmassstab, etwa 1 EUR = 1,180690 Sonderziehungsrecht. Der Wechselkurs als aus dem Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage gebildeter Preis kann davon mehr oder minder stark und auch mehr oder minder lang abweichen.
2 Bei Wandelanleihen bestimmt das Bezugsverhältnis (conversion ratio), wie viele Aktien man pro Anleihe beziehen kann. Multipliziert mit dem jetzigen Aktienkurs, erhält man die Parität, nämlich den Marktwert der Wandelanleihe.
Siehe Abwertung, Aufwertung
4 mal gesucht, 213 mal gelesen
