Partizipationsschein

Partizipationsscheine

Partizipationsscheine sind Anteile am Partizipationsscheinkapital, welches zusätzlich zum Aktienkapital geschaffen werden kann. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um eine Art „stimmrechtslose Aktien“, die gegen eine Einlage ausgegeben werden. Dem Partizipant stehen in erster Linie Vermögensrechte zu: das Recht auf Beteiligung am Bilanzgewinn bzw. der Dividende und auf Verteilung des Liquidationsergebnisses sowie das Recht auf den Bezug neuer Aktien. Mit der Einführung dieser Effekte wurde dem Bedürfnis nach Eigenkapital ohne Stimmrecht und nach Ausgabe eines handelbaren stimmrechtslosen Titels mit kleinem Nennwert Rechnung getragen. 1963 wurde in der Schweiz der erste Partizipationsschein an der Börse notiert. Die Partizipationsscheine haben in den letzten Jahren jedoch an Bedeutung verloren. Für die Partizipationsscheine gilt grundsätzlich das Aktiengesetz, es sei denn, das Gesetz sieht Abweichungen vor.

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