Pay-in-Kind-Anleihe

Pay-in-Kind-Anleihe (pay-in-kind loan)

Der Emittent der Anleihe hat das Wahlrecht, entweder die aus der Begebung entstandenen Pflichten (Zinszahlungen) bar zu leisten, oder diese durch die Ausgabe neuer Anleihen zu bedienen, und damit seine Zahlungsverpflichtungen zu verschieben. Solche Anleihen werden oft bei Leveraged Buy-outs eingesetzt. ­
Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom April 2007, S. 21.

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