Peer-to-Peer Lending
Peer-to-Peer Lending (so auch im Deutschen gesagt, oft auch P2P-Lending geschrieen)
Kapitalsuchende Privathaushalte suchen Darlehen über Internetportale. Grundsätzlich ist für eine solche Vermittlung keine Erlaubnis erforderlich. Sobald jedoch über die entsprechende Plattform auch Bankgeschäfte abgewickelt werden, begründet dies eine bankaufsichtliche Erlaubnispflicht. Die wird vor allem darin gesehen, dass gewisse Anbieter solche Darlehen-Gesuche gewerbsmässig befriedigen bzw. private Nachfrager das auf diese Weise aufgenommene Geld gewerbsmässig anlegen.
Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 198 (Beobachtung dieses Marktes durch die BaFin).
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