Pensionsverpflichtungen
Pensionsverpflichtungen (pension liabilities)
Verbindlichkeiten eines Unternehmens aus der vertraglichen Zusage von künftigen Ruhegehaltszahlungen (Betriebsrenten) an Angestellte. Gemäss den International Accounting Standards müssen solche genau ausgewiesen werden. Da dieses Regelwerk aber für Banken in der EU nicht vor 2005 verbindlich wurde, fehlte in der Bilanz häufig ein entsprechender Posten, was die Beurteilung der Aktien der bezüglichen Banken schwierig machte. Die Aufsichtsbehörden in Europa können eine Bilanzierung zwar empfehlen, aber nicht erzwingen. - Sind Pensionsrücktellungen als Fremdkapital zu bewerten, dann werden Firmen mit hohen Rückstellungserträgen (etwa: Deutsche Post AG) in ihrem Rating herabgestuft. Eine Herabstufung (Downrating) bedeutet aber, dass die Geldaufnahme am Kapitalmarkt teurer wird.
Siehe Altersvorsorge, Behördenmanagement, bankliches, Contractual Trust Arrangement, Pensionsfonds, Rating, Treuhandmodelle.
Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 70 f. (aufsichtsrechtliche Forderungen an die Bilanzierung der tatsächliche Verpflichtungshöhe), Jahresbericht 2005 der BaFin (risikobasierte Aufsicht).
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