Pfandleiher
Pfandleiher (pawnbroker)
Betriebe, die gewerbsmässig verzinsliche Darlehen gegen die Verpfändung von (Wert)Gegenständen gewähren. Sie gelten in Deutschland zwar nach § 2, Abs. 1 KWG nicht als Kreditinstitute, sind aber im Zuge der Geldwäsche in das Visier der Behörden gekommen. Ihr Betrieb ist in Deutschland erlaubnispflichtig.
Siehe Beleihungswert, Faustpfand.
0 mal gesucht, 224 mal gelesen
