Pfandleiher

Pfandleiher (pawnbroker)

Betriebe, die gewerbsmässig verzinsliche Darlehen gegen die Verpfändung von (Wert)Gegenständen gewähren. Sie gelten in Deutschland zwar nach § 2, Abs. 1 KWG nicht als Kreditinstitute, sind aber im Zuge der Geldwäsche in das Visier der Behörden gekommen. Ihr Betrieb ist in Deutschland erlaubnispflichtig. ­
Siehe Beleihungswert, Faustpfand.

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