Popitzsches Gesetz

Popitzsches Gesetz (Popitz

In bundesstaatlich gegliederten Ländern steigen die Ausgaben des Gesamtstaats im Zeitverlauf rascher als die Ausgaben der Gliedeinheiten. Der Grund hierfür ist, dass der Zentralstaat im Zuge der laufenden Gesetzgebung immer mehr Angelegenheiten an sich zieht; die Einnahme-Quellen der Gliedeinheiten (Länder, Kreise, Gemeinden) sind zu schwach. Je höher aber der Anteil des gesamtstaatlichen Budgets, desto stärker ist auch ­ der staatliche Einfluss auf den Marktmechanismus und ­ allfälliger Druck auf die Zentralbank. - Benannt ist dieses empirische Gesetz (Empirem) nach dem deutschen Finanzpolitiker Johannes Popitz (1884-1945). Es wird jedoch in der Wirtschaftsgeschichte schon sehr früh (Babylonien, Römerreich) nachgewiesen. ­
Siehe Defizitquote, Finanzpolitik, Haushaltsdefizit, Kinder-Tagesbetreuung, Megamanie, Nachhaltigkeit, Octopus, Pensore-Theorem, Synergiepotentiale, Schuldenquote, staatliche, Stabilitäts- und Wachstumspakt, Subsidiariätsprinzip, Wagnersches Gesetz. ­
Vgl. zur Bestätigung des Gesetzes auch den Anhang "Statistik des Euro-Währungsgebiets", Rubrik "Öffentliche Finanzen", Unterrubrik "Verschuldung" im jeweiligen Monatsbericht der EZB.

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