Preisangabenverordnung

Preisangabenverordnung (PAngV)


Die Preisangabenverordnung (PAngV) ist seit 1985 als Verbraucherschutzverordnung in Kraft.
Die Preisangabenverordnung fordert u. a., dass Preise gegenüber Letztverbrauchern immer einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile anzugeben sind (Endpreise). Die bloße Angabe von Nettopreisen mit Zusätzen wie "zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer" gegenüber Letztverbrauchern sind somit unzulässig und stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 EUR belegt werden kann. Hinzu kommt, dass diese Ordnungswidrigkeit auch ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) darstellen kann. Dies kann dann eine teure Abmahnung eines Konkurrenten oder Abmahnvereins zur Folge haben.

Ferner werden z. B. die Kreditinstitute verpflichtet, in Angeboten und Darlehensverträgen alle relevanten Preise bzw. Kosten aufzuführen. Darüberhinaus muss im Privatkundengeschäft auch der Effektivzinssatz für die Vergleichbarkeit von Finanzierungen angegeben werden.

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