EinlagenkreditinstitutIn der deutschen Rechtssprache Kreditinstitute, welche die Einlagen (Depositen) der Wirtschaftssubjekte entgegennehmen und das Kreditgeschäft betreiben. Vgl. § 1, Abs. 3d KWG. ... weiterlesen zum Thema Einlagenkreditinstitut
Siehe Eigenhandel.
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Quelle: Prof. Dr. Merk