Rückkaufsvereinbarung

Rückkaufsvereinbarung (repurchase agreement; back-buying deal)

Vereinbarung, nach der ein Vermögensgegenstand verkauft wird,­ die aber den Verkäufer gleichzeitig berechtigt und verpflichtet, diesen Vermögensgegenstand zu einem bestimmen Preis zu einem künftigen Zeitpunkt oder auf Anforderung zurückzukaufen. - Eine solche Vereinbarung gleicht wirtschaftlich einem besicherten Kredit, allerdings ohne dass dabei das Eigentum an den Sicherheiten übertragen wird. Die EZB nutzt bei seinen befristeten Transaktionen Rückkaufsvereinbarungen mit fester Fälligkeit. ­
Siehe Repo-Geschäft, Rückführungs-Option.
Vgl. Jahresbericht 2001 der EZB, S. 232 zur weiteren Definition.

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