Rückkaufsvereinbarung
Rückkaufsvereinbarung (repurchase agreement; back-buying deal)
Vereinbarung, nach der ein Vermögensgegenstand verkauft wird, die aber den Verkäufer gleichzeitig berechtigt und verpflichtet, diesen Vermögensgegenstand zu einem bestimmen Preis zu einem künftigen Zeitpunkt oder auf Anforderung zurückzukaufen. - Eine solche Vereinbarung gleicht wirtschaftlich einem besicherten Kredit, allerdings ohne dass dabei das Eigentum an den Sicherheiten übertragen wird. Die EZB nutzt bei seinen befristeten Transaktionen Rückkaufsvereinbarungen mit fester Fälligkeit.
Siehe Repo-Geschäft, Rückführungs-Option.
Vgl. Jahresbericht 2001 der EZB, S. 232 zur weiteren Definition.
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