Rücktausch-Verpflichtung

Rücktausch-Verpflichtung (repayment requirement)

Inhaber von E-Geld können desen Rücktausch zum Nennwert bar oder durch Überweisung verlangen, wenn der Rücktauschbetrag 10 EUR überschreitet; siehe § 22a KWG. ­
Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Oktober 2002, S. 21 f.

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