Raider

Raider (raider)

Allgemein ein Investor, der ein Unternehmen gegen den Willen des Managements zu übernehmen sucht. ­ Raiding in Bezug auf Banken ist weniger wahrscheinlich, weil die Aufsichtsbehörden dies in aller Regel nicht zulassen. In Deutschland muss nach § 2b KWG jede beabsichtigte bedeutende Beteiligung an einem Kreditinstitut der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht angezeigt werden; die Aufsichtsbehörde kann eine Untersagung nach § 44b KWG verfügen. ­
Siehe Bieter, Europa-AG, Squeeze-out, Übernahme-Angebot, Zielgesellschaft.

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