Rating, externes

Rating, externes (external rating)

Vorschrift einer Aufsichtsbehörde, wodurch Banken verpflichtet werden, die Schuldnerbonität durch eine unabhängige Rating-Agentur (also nicht bankintern) einschätzen zu lassen. Hierbei entsteht die Notwendigkeit, auch die Rating-Agenturen einer (internationalen) Aufsicht zu unterstellen. ­
Siehe Bonitätsklasse, Mindestanforderungen an das Risikomanagement, Rating-Agentur, Risikomanagement. ­
Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom April 2001, S. 21 zu den fünf Kriterien, die eine Rating-Agentur erfüllen muss.

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