Real Estate Investment Trust, REIT

Real Estate Investment Trust, REIT (so oft auch im Deutschen gesagt; meistens in der Abkürzung und dann in der Regel "Reit" [also klein] geschrieben; in der deutschen Rechtssprache: Immobilien-Aktiengesellschaft mit börsennotierten Anteilen [REIT])

Eine an der Börse zugelassene Aktiengesellschaft, die Kapital in Gebäude und Grundstücke anlegt, diese bewirtschaftet und über Mieteinnahmen und Wertsteigerungen eine Rendite zu erzielen sucht. Der Wert der Reits-Aktien wird über Angebot und Nachfrage an der Börse ermittelt. Deshalb unterscheiden sie sich klar von den (besonders in Deutschland verbreiteten) offenen Immobilienfonds, deren Anteilspreis vor allem auf Gutachten beruht. - Reits "leiden" nicht unter dem Verkauf ihrer Anteile (Aktien), da diese nicht an den Reit zurückfliessen, sondern an der Börse einen neuen Käufer finden. Der Reit kann daher gänzlich unbeeinflusst von Verkäufen seinen Geschäften nachgehen. Hinzu kommt, dass Reits den Anlegern in der Regel eine höhere Sicherheit als die üblichen offenen Immobilienfonds bietet, weil Reits und deren Immobilienbesitz laufend am Markt neu bewertet werden, während sich bei offenen Immobilienfonds versteckte Überbewertungen durch die Jahre hindurch auftürmen können, wie die Erfahrung lehrte. - In vielen Ländern halfen Reits der öffentlichen Hand, ihren Immobilienbesitz loszuwerden. Auf die Gewinne aus den Verkäufen an einem Reit wurde dabei als Anreiz ein ermässigter Steuersatz erhoben (Exit Tax). - In Deutschland wurden Reits teilweise regelrecht verteufelt und ihnen pauschal vorgeworfen, sie würden Mietwucher fördern. Soweit es durch Reits zu marktgerechten Mieten in bisherigen "Sozial-Wohnungen" kommt, ist die Unterstützung armer Privathaushalte allemal zielgenauer als Wohnungsmieten weit unter dem Kostenpreis. ­
Siehe Betongold, Immobilienfonds, Immobilienpreise. ­
Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 148 f. (Reits im Sog von illiquiden offenen Immobilienfonds), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 146 f. (neue rechtliche Grundlage durch das Gesetz über deutsche Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen (REIT-Gesetz - REITG) vom 28. Mai 2007), S. 151 (Anforderungen an Prospekt).

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