Refinanzierungsregister

Refinanzierungsregister (refinancing register)

In Deutschland im KWG (§§ 22a ff.) vorgeschriebene Aufstellung mit dem Ziel, bei True-Sale-Transaktionen insolvenzfeste Ansprüche des Emittenten (z.B. einer Zweckgesellschaft) auf Übertragung der verbrieften Vermögenswerte zu generieren, ohne auf weniger sichere Treuhandabreden oder eine Vollrechtsübertragung zurückgreifen zu müssen. Eine eigene Refinanzierungsregister-Verordnung (RefiRegV) regelt Form und Inhalt der Aufzeichnungen, die in das Register aufzunehmen sind. ­
Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S, 120 (Einzelheiten zur RefiRegV).

6 mal gesucht, 288 mal gelesen