Regulierungs-Arbitrage

Regulierungs-Arbitrage (regulatory arbitrage)

Allgemein die Auslagerung von Geschäftsaktivitäten aus den Aufsichtsbehörden unterworfenen Bereichen zu nicht der Aufsicht unterworfenen Handlungsträgern. ­
Die Verlegung von aufsichtsrechtlich überwachten Transaktionen aus dem Inland zu eigenen Niederlassungen in Länder mit minder strenger Beaufsichtigung (auch innert der EU). ­
Im besonderen die Verlagerung der Kreditrisiken von Banken an Pensionsfonds, Hedge-Fonds und Versicherungsunternehmen. Die Beurteilung der Bilanzen der Auslagerer wird dadurch schwierig, wie sich angesichts des Enron-Skandals Ende 2001 in den USA gezeigt hat.
Siehe Anderson-Skandal, Aufsichtsvermeidung, Ausschuss-Wahn, Corporate Governance, Enforcement, Verlust-Tarnung, Sarbanes-Oxley Act, Zweckgesellschaften.­
Vgl. Monatsbericht der EZB vom Mai 2005, S. 93 ff. sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.

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