Regulierungs-Arbitrage
Regulierungs-Arbitrage (regulatory arbitrage)
Allgemein die Auslagerung von Geschäftsaktivitäten aus den Aufsichtsbehörden unterworfenen Bereichen zu nicht der Aufsicht unterworfenen Handlungsträgern.
Die Verlegung von aufsichtsrechtlich überwachten Transaktionen aus dem Inland zu eigenen Niederlassungen in Länder mit minder strenger Beaufsichtigung (auch innert der EU).
Im besonderen die Verlagerung der Kreditrisiken von Banken an Pensionsfonds, Hedge-Fonds und Versicherungsunternehmen. Die Beurteilung der Bilanzen der Auslagerer wird dadurch schwierig, wie sich angesichts des Enron-Skandals Ende 2001 in den USA gezeigt hat.
Siehe Anderson-Skandal, Aufsichtsvermeidung, Ausschuss-Wahn, Corporate Governance, Enforcement, Verlust-Tarnung, Sarbanes-Oxley Act, Zweckgesellschaften.
Vgl. Monatsbericht der EZB vom Mai 2005, S. 93 ff. sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.
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