Repo-Geschäft

Repo-Geschäft (repurchase agreement)

Rückkaufsvereinbarung bei Wertpapiergeschäften (Verkauf unter gleichzeitigem Termin-Rückkauf), meistens bezogen auf den Verkehr zwischen Zentralbank und Geschäftsbanken. Der Rückkaufspreis setzt sich zusammen aus Kaufpreis und Zins. - Wirtschaftlich betrachtet gilt das Repo-Geschäft als gedeckter Kredit, wobei jedoch Kursschwankungen während der Laufzeit im Fall einer Über- oder Unterdeckung des Kredits zu einem regelmässigen Margenausgleich führen. Zweck der Repo-Geschäfte mit der Zentralbank ist die kurzfristige Liquiditätssteuerung durch diese. ­
Siehe Finanzmarktintegration, europäische, Geldschöpfung, Pensionsgeschäft, liquiditätszuführendes, Pensionssatz. ­
Vgl. ausführlich Monatsbericht der EZB vom November 2002, S. 61 ff.

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