Respekttage

Respekttage (days of grace)

Allgemein die Frist, die ein Gläubiger nach Fälligkeit einer Forderung dem Schuldner einräumt. ­
Früher bei Wechseln nach deren Verfall oftmals eingeräumte zwei Tage, um dem Inhaber Zeit zur Protesterhebung zu gewähren, auch Respittage, Diskretionstage und Faveurtage genannt. ­
Siehe Karenzzeit, Nachschuss-Schwelle.

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