Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente, Mifid

Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente, Mifid (Financial Instruments Markets Directive, FIMD)

In Nachfolge und Fortschreibung der Europäischen Wertpapierdienstleistungs-Richtlinie im April 2004 von der Europäischen Kommission veröffentlicht. Sie gilt als das Grundgesetz für den europäischen Binnenmarkt für Finanzdienstleistunen und soll bis Jahresbeginn 2008 in Kraft treten. ­
Die Mifid gilt als das Herzstück des EU-Aktionsplans zur Schaffung eines unbeschränkten Binnenmarktes für Finanzdienstleistungen. Inhaltlich zielt sie auf eine Stärkung des Anlegerschutzes und des (auch grenzüberschreitenden) Wettbewerbs der Anbieter untereinander.
Siehe Best Executin, Goldplating, Rechtsangleichung. ­
Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Juli 2004, S. 39 f.

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