Risikokapitalquote
Risikokapitalquote (venture capital ratio)
Versicherungsunternehmen in Deutschland dürfen bis zu 35 Prozent ihres gebundenen Vermögens in bestimmte, mit höherem Risiko behaftete Anlagen investieren. Erlaubt sind im einzelnen Genussrechte, Forderungen aus nachrangigen Verbindlichkeiten und Hedge-Fonds.
Siehe Risikomarge, Solvency- II.
Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 86 ff. (dort auch detaillierte Übersichten) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.
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