Risikominderungstechniken, erweiterte

Risikominderungstechniken, erweiterte (credit-risk-mitigation techniques)

Aufsichtsrechtliche Bezeichnung für die Möglichkeit, beim Risikomanagement der Banken einzelne Sicherheiten (etwa Kreditversicherung) anzuerkennen. Bei Basel-II im einzelnen festgelegt. ­
Siehe Retrozession, Risikotransformation, bankliche, Risikoübernahme-Grundregel. ­
Vgl. Monatsbericht der EZB vom Mai 2004, S. 75 ff., Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Dezember 2004, S. 48 ff. (Gefahr: Risiko wird auf Akteure ausserhalb des Bankensystems übertragen; die Banken nutzen den so gewonnenen Risikospielraum zum Eingehen neuer Risiken aus, was schlussendlich zu Schocks führen kann).

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