Schiedsverfahren

Schiedsverfahren (arbitration)

Vorgang, bei dem Unstimmigkeiten zwischen ­ Kunden und der Bank, ­ einzelnen Teilnehmern an der Börse oder ­ anderen Marktparteien einvernehmlich durch Schlichtung durch ein dazu bestelltes Gremium (Gütestelle: arbitration committee; jury) beigelegt werden sollen. - An vielen Börsen besteht für die Mitglieder die Pflicht, am Schiedsverfahren teilzunehmen. Eine gerichtliche Klage setzt in diesen Fällen ein nicht erfolgreiches Verfahren bei der Gütestelle voraus. - § 37h WpHG bestimmt: "Schiedsvereinbarungen über künftige Rechtsstreitigkeiten aus Wertpapierdienstleistungen, Wertpapiernebendienstleistungen oder Finanztermingeschäften sind nur verbindlich, wenn beide Vertragsteile Kaufleute oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sind."

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