Schuldscheindarlehen
Schuldscheindarlehen
Schuldscheindarlehen sind neben Bankkredit und Anleihe eine weitere Form der Fremdfinanzierung in größerem Umfang. Dabei wird einem Kreditnehmer, ohne dass dieser den organisierten Kapitalmarkt in Anspruch nehmen muss, durch große Kapitalsammelstellen als Kreditgeber ein Darlehen gewährt, dessen Bestehen der Schuldner durch Ausstellen eines Schuldscheins bestätigt.
Dabei ist der Schuldschein jedoch weder ein verbrieftes Darlehen, noch eine Schuldverschreibung oder sonst ein Wertpapier. Er dient ausschließlich als Urkunde zur Beweissicherung und ist daher im Unterschied zur Anleihe nicht börsenfähig. Statt eines Schuldscheins genügt häufig auch lediglich der Darlehensvertrag als Beweisurkunde.
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