Seminargeld

Seminargeld (seminary due)

Zahlung in Bargeld für den Besuch eines Lehrer-Seminars, allwo in den meisten Gegenden Deutschlands seit Ende des 18. Jhts. die Ausbildung der Volksschullehrer stattfand. Die Kandidaten wurden dort in einem zwei- bis dreijährigen Kurs auf ihren Beruf vorbereitet und wohnten auch regelmässig im Seminargebäude. Ab etwa 1920 errichtete man in Deutschland Pädagogische Akademien mit viersemestrigem Studium für Lehrer; diese gingen um 1970 nach und nach in die Universitäten ein.
In der katholischen Kirche eine im Konzil von Trient 1563 gestattete Abgabe (Seminaristicum, Alumnaticum, auch TAXA CONCILIARIS), die ein Bischof von den Kirchengemeinden einziehen darf zum Zwecke der Errichtung und Erhaltung eines diözesaren Seminars als Ausbildungsstätte für Geistliche. ­
Siehe Ablassgeld, Annaten, Dispensationsgeld, Kathedralgeld, Kirchgeld, Opfergeld, Peterspfennig, Prokurationsgeld, Schulgeld.

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