Sicherheit

Sicherheit (security)

Allgemein die ­ Hinterlegung von Geld oder Wertpapieren, ­ die Verpfändung von Forderungen und beweglicher Sachen oder ­ die Bestellung von Hypotheken zur vorläufigen Durchsetzung von Rechten (z.B. vorläufige Zwangsvollstreckung) oder zur Abwehr von Gegenrechten (z.B. des Zurückbehaltungsrechts). Nach § 234 BGB kann mit Wertpapieren Sicherheit nur in Höhe von drei Vierteln des Kurswertes geleistet werden. ­
Im Rahmen der Beurteilung von Wertpapieren die Tatsache, dass der Veräusserungswert eines Finanzinstruments in der jeweiligen Währung im voraus genau bekannt ist. ­
In Bezug auf Leveraged Buy-outs die Fähigkeit des Zielunternehmens, durch Erfolg am Absatzmarkt soviel an Cashflow zu erreichen, dass die eingegangenen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Finanzinvestor erfüllt werden könen. ­
Siehe Sicherheitseinbehalt, Sicherungsgeld.

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