Sicherheitenmarge

Sicherheitenmarge (initial margin; security margin)

Bei der EZB Risikokontrollmassnahme bei befristeten Transaktionen,wobei der Geschäftspartner Sicherheiten zur Verfügung stellen muss, deren Wert dem des gewährten Kredits zuzüglich des Wertes der Sicherheiten entspricht. - Die EZB staffelt die Sicherheitenmargen nach der Dauer der mit einer Transaktion verbundenen Kreditgewährung an den Geschäftspartner.
Siehe Nachschuss-Vereinbarung, Schwankungsmarge. ­
Vgl. Monatsbericht der EZB vom April 2001, S. 58, Monatsbericht der EZB vom Mai 2004, S. 81.

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