Sicherungseinbehalt
Sicherungseinbehalt (contract holdback)
Beim Factoring üblicher Abzug (in der Regel ein Viertel) bei der Auszahlung der gekauften Forderungen. Der Betrag dient dazu, allfälige Schwierigkeiten jeder Art in Zusammenhang mit der Forderung auszugleichen. Ist die Forderung voll beglichen (hat also der Schuldner ohne weiteres bezahlt), dann wird der Sicherungseinbehalt an den Factoringkunden überwiesen.
Siehe Sicherheit, Sicherungsgeld.
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