Sicherungsfonds

Sicherungsfonds (safeguard fund)

In Deutschland ein nach § 124 ff. VAG für Lebens- und Krankenversicherer vorgeschriebenes Sondervermögen, das von den Assekuranzunternehmen zu speisen ist. Der Fonds ist darauf ausgerichtet, die Verträge eines in Not geratenen Versicherers weiterzuführen. ­
Siehe Einlagesicherung. ­
Vgl. Details im Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 136 f., S. 155 (Protektor Lebensversicherungs-AG).

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