Skontroführer

Skontroführer (settlement authorised person)

Allgemein ein Börsenmakler. ­
Ein Kursmakler. ­
In Deutschland zum Börsenhandel zugelassene Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute. Seit 2002 unterliegen die Skontroführer-Unternehmen (und jetzt nicht mehr die von diesen mit der Preisfeststellung betrauten Personen: die Kursmakler) besonderen gesetzlichen Regelungen. Die von den Mitarbeitern persönlich einzuhaltenden Pflichten (vor allem: Unparteilichkeit bei der Preisfeststellungsetzung) müsen vom Skontroführer-Unternehmen gewährleistet werden. Entsprechende dienstvertragliche Regelungen sind erforderlich und werden von den Aufsichtsbehörden überwacht; vgl. § 26, § 27 BörsG. Eine eigene "Skontroführer-Monatsausweisverordnung" schreibt im einzelnen vor, welche Posten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu melden sind. ­
Siehe Börsenmakler, Handel, amtlicher, Kursmakler, Sensal.

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