Sonderziehungsrecht, SZR
Sonderziehungsrecht, SZR (special drawing right, SDR)
Im Verkehr zwischen den Zentralbanken: das vom Internationalen Währungsfonds (IWF) an die Mitgliedsstaaten abgegebene Zahlungsmittel. Das SZR (SDR) hat nicht die Eigenschaft einer Währungseinheit. Es ist primär Rechnungseinheit und Buchgeld. Verwendet wird es auch von öffentlichen und privaten Stellen, unter anderem als Nachfolger jener Rechnungseinheiten, die ehedem in Goldwerten (etwa: Goldfranken) ausgedrückt waren. Auch die meisten Paritäten werden in SZR ausgedrückt. - Der Wert des SZR wird täglich offiziell aufgrund der Wechselkurse des zugrundeliegenden Währungskorbes berechnet.
Siehe Abwertung, Aufwertung, Parität, Verrechnungsgeld, Währung.
Vgl. Jahresbericht 2000 der Europäischen Zentralbank, S. 109.
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