Squeeze Out

Squeeze Out

Squeeze-out (engl. Hinausdrücken) bezeichnet den mit Zwang verbundenen Ausschluss von Minderheitsaktionären aus einer (nicht notwendigerweise börsennotierten) Aktiengesellschaft. Das gesellschaftsrechtliche Squeeze-out ist in Deutschland durch die §§ 327a - 327f AktG zum 1. Januar 2002 erstmals eingeführt worden. Seit dem 14. Juli 2006 ist zudem das Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz in Kraft. Durch dieses Gesetz wurde unter anderem mit den §§ 39a-c WpÜG das übernahmerechtliche Squeeze-out eingeführt.

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