Subsidiaritätsprinzip
Subsidiaritätsprinzip (principle of subsidiarity)
Leitender Richtsatz für die Gliederung der Gesellschaft, dem EU-Vertrag vorangestellt. Negativ organisatorisch besagt dies: Sozialgebilde aller Art dürfen nichtbürokratisch(von oben nach unten bevormundend und befehligend) verwaltet werden. Angelegenheiten wie das Geldwesen, die aus Gründen des Gesamtinteresses grundsätzlich von einer oberen Ebene geregelt werden müsen, sind zur Durchführung im einzelnen den unteren Stufen zuzuweisen (Rückverlageungsgebot; rule of relocation). Dem trägt das Europäische System der Zentralbanken in allem voll Rechnung.
Siehe Allianzen, grenzüberschreitende, Bankbetriebsgrösse, optimale, Bankfusionen, Commitment, Dezentralisations-Prinzip, Empowerment, Gibrat-Regel, Gigabank, Korrespondenzbank-Beziehung, Megamanie, Octopus, Penrose-Theorem, Popitzsches Gesetz, Synergiepotentiale, Wagnersches Gesetz.
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