Tender-Splitting

Tender-Splitting (tender splitting)

Die EZB führte angesichts der Tatsache, dass beim Hauptrefinanzierungsgeschäft (in Erwartung einer Zinssenkung) der Mindestbietungssatz nicht erreicht wurde, zeitgleich mit dem Zwei-Wochen-Tender auch Sieben-Tage-Geschäfte ein. Diese gelten seit April 2002 als Hauptrefinanzierungsgeschäfte und gehen damit auch in die Berechnung der Mindestreserve-Verzinsung ein; denn das Mindestreserve-Soll der Banken wird zum durchschnittlichen marginalen Zuteilungssatz der Hauptrefinanzierungsgeschäfte der betreffenden Erfüllungsperiode verzinst. ­
Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom März 2003, S.17.

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