Transferrisiken

Transferrisiken (intermediary risks)

Bei Darlehen einer Bank in fremde Währungsgebiete die Möglichkeit, dass ­ die Bedienung (Verzinsung und Tilgung) in frei konvertierbarer Währung von politischen Instanzen untersagt wird oder gar ­ die Schulden von der (neuen) Regierung nicht anerkannt werden (odious public debt). ­
Risiken, die in Zusammenhang mit Kreditderivaten in erster Linie bei Intermediärbanken entstehen. Hierzu zählt vor allem das ­ Basis-Risiko: zwei gegenläufige Absicherungsgeschäfte sind nicht vollständig deckungsgleich (etwa: sie beziehen sich nicht auf gleichartige Referenzaktiva), ­ Kontrahenten-Risiko: der Sicherungsgeber ist wirtschaftlich nicht in der Lage, die vereinbarte Leistung zu erbringen, ­ Rechts-Risiko: die Einschätzung eines Vorgangs als Eintritt des Kreditereignisses ist zwischen Sicherungsgeber und Sicherungsnehmer umstritten und ­ operationelles Risiko: die organisatorische (personelle, technische) Infrastruktur versagt. ­
Manchmal auch zur Bezeichnung allfälliger Verluste durch Ausfall der IT-Technologie (Technologierisiken) gebraucht.
Siehe Informationssicherung, IT-Risiken, Länderrisiko, Staatsschulden, verweigerte, Technologierisiken, Videokonferenz. ­
Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom April 2004, S.38.

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