Transitgeld

Transitgeld (transit duty)

Abgabe, die von Warensendungen erhoben wird, welche vom Ausland (etwa: Rotterdam) kommend, durch das Staatsgebiet (hier Deutschland) transportiert werden und wieder ins Ausland (etwa: Basel) gehen; auch Durchgangszoll genannt. - Berechnungsgrundlage kann ­ eine Menge (etwa: Anzahl der Eisenbahnwagons), ­ das Gewicht, ­ der Wert oder ­ eine Kombination aus diesen Massstäben der Durchgangsgüter (Transitwaren) sein. - Soweit in entsprechenden Verträgen (Freihandelsabkommen; free trade agreement) auf Transitgeld gegenseitig verzichtet wurde (etwa: Deutschland-Schweiz), kam es manchmal in anderer Form, besonders als Maut oder Verladegeld, wieder auf. ­
Siehe Brückengeld, Chausseegeld, Citymaut, Fährgeld, Furtgeld, Geleitgeld, Hafengeld, Ladegeld, Maut, Torgeld, Ungeld, Verladegeld, Vignette, Wägegeld.

3 mal gesucht, 232 mal gelesen