Treuhandkredit
Treuhandkredit (trustee credit)
In der Sprache der Aufsichtsbehörden Geld- oder Sachdarlehen, die ein Institut aus Mitteln, die ihm ein Dritter zur Verfügung stellt, im eigenen Namen für fremde Rechnung gewährt, unter der Voraussetzung, das sich die Haftung des Treuhänders auf die ordnungsgemässe Verwaltung der Darlehen und die Abführung der Zins- und Tilgungsleistungen beschränkt; siehe § 1, Abs. 6 der deutschen "Grosskredit- und Millionenkreditverordnung".
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