Treuhandvertrag

Treuhandvertrag (trustee contract)

Allgemein die Einsetzung einer Person oder einer Firma zur selbständigen Wahrnehmung von Geschäften (etwa: Verwaltung von Vermögen), um die man sich selbst nicht kümmern kann, will oder darf. - Im Bereich der Versicherungen musste die Aufsichtsbehörde mehrere Vereinbarungen rügen, die Treuhänder teilweise zu Unternehmensberatern machten. ­
Siehe Auslagerung, Contractual Trust Arrangement, Datei-Verwaltung, zentralisierte, Hilfsdienste, bankbezogene, Nominee, Outsourcing, Spin-off, Treuhandmodelle. ­
Vgl. hierzu Jahresbericht der BaFin 2005, S.95.

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