Umbrella-Fonds
Umbrella-Fonds (umbrella fund)
Fondsgebilde, das sich aus mehreren Subfonds (Teilfonds, Unterfonds, Anteilsklassen) zusammensetzt. Die Gesamtheit der Subfonds bildet eine juristische Einheit (den Umbrella). Dadurch ist lediglich für diesen ein einziges Zulassungsverfahren notwendig. In der Regel können die Anleger kommissionsfrei von einem Subfonds zu einem anderen der Unterfonds der Kapitalanlagegesellschaft wechseln.
Siehe Switcher.
Vgl. Jahresbericht 2003 der BaFin, S.211 (neuere Rechtsentwicklung).
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