Unterlegung

Unterlegung (underlying)

Allgemein Sicherheiten für eine ungedeckte Schuld beibringen; einen Kredit besichern. ­
Im besonderen die Abdeckung bankgeschäftlicher Risiken jedwelcher Art durch Eigenkapital. Von den Aufsichtsbehörden im einzelnen durch Richtlinien genau vorgeschrieben und überwacht. ­
Bei der EZB marktfähige Sicherheit, die bestimmte, für den Euro-Währungsraum gesamthaft einheitliche, von der EZB festgelegte Zulassungskriterien erfüllt. ­
Siehe Ausfallrate, erwartete, Ausserbilanzgeschäft, Barmarge, Basel-II, Immobilienblase, Internen Ratings Basierender Ansatz, Margendeckung, Option, Risikoprofil, Schwankungsmarge, Sicherheitsmarge, Tertiarisierung, Terminspekulant, Tier 1. ­
Vgl. Jahresbericht 2003 der EZB, S.86 ff., Jahresbericht 2004 der BaFin, S.100 f.

13 mal gesucht, 313 mal gelesen