Unterlegung
Unterlegung (underlying)
Allgemein Sicherheiten für eine ungedeckte Schuld beibringen; einen Kredit besichern.
Im besonderen die Abdeckung bankgeschäftlicher Risiken jedwelcher Art durch Eigenkapital. Von den Aufsichtsbehörden im einzelnen durch Richtlinien genau vorgeschrieben und überwacht.
Bei der EZB marktfähige Sicherheit, die bestimmte, für den Euro-Währungsraum gesamthaft einheitliche, von der EZB festgelegte Zulassungskriterien erfüllt.
Siehe Ausfallrate, erwartete, Ausserbilanzgeschäft, Barmarge, Basel-II, Immobilienblase, Internen Ratings Basierender Ansatz, Margendeckung, Option, Risikoprofil, Schwankungsmarge, Sicherheitsmarge, Tertiarisierung, Terminspekulant, Tier 1.
Vgl. Jahresbericht 2003 der EZB, S.86 ff., Jahresbericht 2004 der BaFin, S.100 f.
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