Unternehmen, gemischte

Unternehmen, gemischte (mixed companies)

Auf dem Finanzmarkt gemäss Definition in § 1, Abs. 1 KWG "Unternehmen, die keine Finanzholding-Gesellschaften, gemischte Finanzholding-Gesellschaften oder Institute sind und die mindestens ein Einlagenkreditinstitut, ein E-Geld-Institut, ein Wertpapierhandelsunternehmen oder eine Kapitalanlagegesellschaft zum Tochterunternehmen haben. Eine gemischte Unternehmensgruppe besteht aus einem gemischten Unternehmen und seinen Tochterunternehmen".
Siehe Kontrolle.

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