Unternehmensgruppe, horizontale

Unternehmensgruppe, horizontale (horizontal integrated group of companies)

Nach § 1, Abs. 21 KWG liegt eine solche auf dem Finanzmarkt vor, wenn ­ ein Unternehmen mit einem oder mehreren anderen Unternehmen in der Weise verbunden ist, dass sie gemeinsam aufgrund einer Satzungsbestimmung oder eines Vertrags unter einheitlicher Leistung stehen oder ­ sich ihre Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgane mehrheitlich aus denselben Personen zusammensetzen. ­
Siehe Konglomerat, Kontrolle.

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