Veröffentlichung, unverzügliche
Veröffentlichung, unverzügliche (disclousure without delay)
Begriff aus dem Aufsichtsrecht, wonach ein Unternehmen jede Ad-hoc-publizitätspflichtige Tatsache unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) mitzuteilen und zu veröffentlichen hat.
Siehe Adhoc-Mitteilung.
Vgl. Jahresbericht 2001 des Bundesaufsichtsamts für den Wertpapierhandel, S.30 f.
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