Pay-in-Kind-AnleiheDer Emittent der Anleihe hat das Wahlrecht, entweder die aus der Begebung entstandenen Pflichten (Zinszahlungen) bar zu leisten, oder diese durch die Ausgabe neuer Anleihen zu bedi... weiterlesen zum Thema Pay-in-Kind-Anleihe
Siehe Beschwerdestelle.
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Quelle: Prof. Dr. Merk