Verbraucherinsolvenzverfahren

Verbraucherinsolvenzverfahren (Privatinsolvenz)

Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist in Deutschland ein vereinfachtes Insolvenzverfahren und wie dieses in der Insolvenzordnung geregelt. Es wird oft auch als Privatinsolvenzverfahren bezeichnet. Es soll den Gläubigern eines zahlungsunfähigen (insolventen) Schuldners gleichmäßige forderungsanteilige Befriedigung bringen. 2006 gab es 92.844 Fälle, im Vergleich zu 2005 eine Zunahme von 34,8 Prozent[1].

Der Schuldner dagegen kann nach Abschluss des Verfahrens von den im Insolvenzverfahren nicht erfüllten Verbindlichkeiten befreit werden (Restschuldbefreiung). Diese Möglichkeit besteht in Deutschland seit dem Inkrafttreten der Insolvenzordnung (InsO) am 1. Januar 1999. Die Restschuldbefreiung erfolgt gegebenenfalls sechs Jahre nach dem gerichtlichen Beschluss über die Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens. Diese gesetzliche Neuregelung war eine Reaktion auf die zunehmende Überschuldung von wirtschaftlich nicht selbstständigen Menschen. Für Selbständige und Unternehmer ist die Regelinsolvenz der geeignetere Weg zur finanziellen Freiheit.

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