Verbriefung

Verbriefung (securitisation)

Allgemein die Umwandlung von Forderungen aller Art in handelbare Wertpapiere. ­
Banken bündeln vergebene Kredite in Schuldverschreibungen, die an Anleger verkauft werden. ­ Banken stellen über ausländische, nicht an der heimischen Börse zugelassene Aktien Zertifikate aus, und machen diese dadurch am inländischen Markt und in heimischer Währung handelbar (Aktienzertifikat). ­ Effekten über Forderungen bzw. Verbindlichkeiten werden ausgestellt und ausserhalb der Banken getauscht. Unternehmen und öffentliche Haushalte befriedigen auf diese Weise ihren Bedarf an Fremdkapital weniger über Kreditaufnahme bei den Banken. ­ Banken übertragen Forderungen an Kreditnehmer an eine Zweckgesellschaft (True-Sale-Verbriefung) oder reichen über die Emission von Credit-Linked Notes das Risiko gesamthaft an die Käufer weiter (synthetische Verbriefung). Weil es dadurch ­ zu Risiko-veräussernden und Risiko-erwerbenden Teilnehmern (sogar im internationalen Rahmen) kommt und die Banken für die ausgelagerten Forderungen kein Eigenkapital vorhalten müssen, steht vor allem diese Form der Verbriefung im Blickpunkt der Aufsichtsbehörden.
Siehe Aktienzertifikat, American Depositary Receipts, Asset Backed Securities, Bonitäts-Verbesserung, Buy-and-hold-Praktik, Collaterised Debt Obligations, Credit Default Swap, Darlehenforderungs-Verkauf, Darlehen-gegen-Papiere-Geschäft, Equity Kicker, Erstverlust-Tranche, Joint Securitisation Group, Kreditverbriefung, Kreditderivate, Krediterweiterung, Liquiditätsfazilität, Mezzanin-Tranche, Originate-to-distribute-Strategie, Repackaging, Residential Mortgage Backed Securities, Rückführungs-Option, Senior-Tranche, True-Sales-Initiative, Verbriefung, traditionelle, Verbriefungsstruktur, Zweckgesellschaft. ­
Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom September 2004, S.84 ff. (S.86: Tabelle der Risikogewichte für Verbriefungen nach Basel-II), Monatsbericht der EZB vom September 2005, S.20 ff. (dort auch [sprachlich unschöne] Erklärungen und Schaubilder zur Kreditverbriefung), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom März 2006, S.38 ff.; S.56 ff. (in Hinblick auf Basel-II), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Dezember 2006, S.82 ff. (zwingende Eigenkapitalunterlegung von Verbriefungspositionen, S.84: Übersicht zur Bestimmung des Verbriefungs-Risikogewichts).

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