Vermögensverwalter

Vermögensverwalter (property administrator; trustee; custodian; fonds manager)

Mehrdeutige Bezeichnung für verschiedene Dienstleistungen, nämlich ­ Einzelpersonen oder Firmen, die Grundbesitz, Kunstgegenstände und anderen Besitz im Auftrag eines Dritten nach dessen Vorgaben (also ohne eigenen Entscheidungsspielraum) betreuen; Wertpapiere des Klienten hat der Vermögensverwalter dabei in einem Wertpapierdepot des Kunden (wegen der Einlagensicherung) bei einer Depotbank verwahren zu lassen, andernfalls fällt er unter und bedarf einer Erlaubnis; ­ Personen oder Firmen, die Effekten oder andere Finanzinstrumente in eigener Entscheidungs- und Dispositionsfreiheit verwalten, in der Gesetzessprache "Finanzportfolioverwalter" genannt. Diese gelten als Kreditinstitut nach § 1 KWG. Sie bedürfen daher in Deutschland einer Erlaubnis und unterliegen der Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. - In der Regel räumen Banken ihren Kunden, die einen unabhängigen Vermögensverwalter einsetzen, Sonderkonditionen ein, da bei der Bank der Beratungsaufwand entfällt. Teilweise werden diese Sonderkonditionen von der Bank in Form von "kick-backs" an den Vermögensverwalter bezahlt. ­
Der Manager eines Fonds einer Kapitalanlagegesellschaft. ­
Siehe All-in-Fee, Asset Management, Auslagerung, Back-off-Bereich, Feuerwehr-Fonds, Finanzportfolioverwaltung. ­
Vgl. Jahresbericht 2004 BaFin, S. 178 f. (Portfoliomanagement durch Vermögensverwalter bei Kapitalanlagegesellschaften).

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