Vermittler, vertraglich gebundener

Vermittler, vertraglich gebundener (contract-bound agent)

In der Sprache der Aufsichtsbehörden eine natürliche oder juristische Person, die unter unbeschränkter und vorbehaltsloser Haftung einem einzigen Finanzdienstleister, für welche sie jeweils tätig ist, ­ Wertpapierdienstleistungen samt Nebenleistungen für Kunden oder potentielle Kunden erbringt, ­ Weisungen oder Aufträge des Kunden in Bezug auf Wertpapierdienstleistungen oder Finanzinstrumente annimmt und weiterleitet, ­ Finanzinstrumene platziert und/oder ­ Kunden oder mögliche Kunden bezüglich dieser Finanzinstrumente oder Dienstleistungen berät. - Die Markets in Financial Instruments Directive führte europaweit für solche Dienstleister weitgehende Offenlegungspflichten ein.

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